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Zwangsbehandlung - was nun?
Im Falle einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie nach dem Unterbringungsgesetz
wird man nicht nur gewaltsam in eine psychiatrische Anstalt gebracht
und dort festgehalten, man wird auch und vor allem zwangsbehandelt,
das bedeutet vom Moment der Aufnahme an: man bekommt hochdosierte
Neuroleptika injiziert, und zwar, falls Widerstand geleistet wird,
auch mit Gewalt (dieser Vorgang ist bekannt und gefürchtet als
"niedergespritzt werden"). Die Verabreichung von Psychopharmaka
hat weitreichende und langfristige (mehrjährige!) Folgen für
den Betroffenen. Daher können wir nur empfehlen, eine Vorausverfügung
- ein Psychiatrisches Testament - aufzusetzen,
die davor schützt, mit Medikamenten oder Methoden behandelt zu
werden, die man ablehnt.
Die psychiatrische Zwangsbehandlung bedeutet immer eine Verletzung
der Menschenrechte und daher fordern wir vehement deren Abschaffung.
Wer Näheres zu diesem Thema erfahren möchte, kann sich entweder
per E-Mail (siehe Kontakt) an uns wenden,
oder telefonisch an Jolanda (Tel.+Fax-Nr.: 0043-1-26 97 077).
Siehe auch: Psychiatrisches
Testament |
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