Psychiatriekritik online - FAPI Wien

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Zwangsbehandlung - was nun?


Im Falle einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie nach dem Unterbringungsgesetz wird man nicht nur gewaltsam in eine psychiatrische Anstalt gebracht und dort festgehalten, man wird auch und vor allem zwangsbehandelt, das bedeutet vom Moment der Aufnahme an: man bekommt hochdosierte Neuroleptika injiziert, und zwar, falls Widerstand geleistet wird, auch mit Gewalt (dieser Vorgang ist bekannt und gefürchtet als "niedergespritzt werden"). Die Verabreichung von Psychopharmaka hat weitreichende und langfristige (mehrjährige!) Folgen für den Betroffenen. Daher können wir nur empfehlen, eine Vorausverfügung - ein Psychiatrisches Testament - aufzusetzen, die davor schützt, mit Medikamenten oder Methoden behandelt zu werden, die man ablehnt.
Die psychiatrische Zwangsbehandlung bedeutet immer eine Verletzung der Menschenrechte und daher fordern wir vehement deren Abschaffung.
Wer Näheres zu diesem Thema erfahren möchte, kann sich entweder per E-Mail (siehe Kontakt) an uns wenden, oder telefonisch an Jolanda (Tel.+Fax-Nr.: 0043-1-26 97 077).

Siehe auch: Psychiatrisches Testament